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AGB – Seelhof Systemberatung GmbH – Fassung vom 21.02.2011

1.) Für sämtliche kaufvertragliche- und lieferungsrechtliche Beziehungen zwischen Kunden, Unternehmen (nachfolgend Besteller) und der Seelhof Systemberatung GmbH (nachfolgend SSB) sowie für alle seitens SSB erbrachten Dienstleistungen gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB). Soweit in diesen AGB keine Regelung getroffen ist, gelten nicht die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers, sondern die gesetzlichen Regelungen. Andere Vereinbarungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn Sie durch die SSB schriftlich bestätigt sind. Bestimmungen eines individuell vereinbarten Vertrages zwischen den Parteien und seine Anlagen gehen diesen AGBs vor. Ergänzend gelten jedoch diese AGB.

2.) Alle Angebote von SSB verstehen sich als freibleibend und sind vorbehaltlich von Änderung und Irrtum. Ist die Bestellung seitens des Bestellers als Angebot i.S.d. § 145 BGB zu qualifizieren, behält sich SSB eine Annahmefrist von 4 Wochen vor. Der Vertragsschluss kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung von SSB oder der Unterzeichnung eines Auftrages, spätestens jedoch mit der Annahme der Lieferung bzw. der Installation durch den Besteller zustande. Bestellungen ohne vorheriges Angebot werden für SSB nur dann verbindlich, wenn SSB den Auftrag bestätigt. Entsprechendes gilt, wenn der Besteller ein von SSB vorgelegtes Angebot modifiziert.

3.) Sämtliche Arbeiten werden bei Bedarf beim Besteller vor Ort durchgeführt. Leistungen, die Mitarbeiter von SSB nicht am Ort des Geschäftssitzes von SSB erbringen, werden nach Aufwand gesondert nach Fahrtzeiten, Fahrtkosten, Spesen und ggf. Übernachtungskosten in Rechnung gestellt. Sofern Arbeitnehmer oder sonstige Erfüllungsgehilfen von SSB in Betriebstätten des Bestellers eingesetzt werden, verbleibt das alleinige Weisungs- und Direktionsrecht uneingeschränkt bei SSB.

4.) Der Besteller wird SSB bei der Durchführung der Leistungen unterstützen. Diese Mitwirkungspflichten gehören zu den für den Vertragszweck wesentlichen Vertragspflichten des Bestellers. Er ist verpflichtet, diese unentgeltlich, termingerecht und vereinbarungsgemäß zu erfüllen. Zudem stellt der Besteller SSB unentgeltlich und termingerecht eine zur Leistungserbringung erforderliche und von SSB vorgegebene Arbeitsumgebung. Zur Arbeitsumgebung gehören Mittel, Informationen und Unterlagen sowie eine angemessene Infrastruktur einschließlich Büroräume, Daten- und Telekommunikationseinrichtungen und Zugänge zur Software und den IT-Systemen per Datenfernübertragung. Zu den Mitwirkungspflichten des Bestellers gehören insbesondere die Freistellung der eigenen Mitarbeiter für geplante Schulungen, die termingerechte Freigabe von Entscheidungen, die Durchführung von System- und Anwendertests, die Unterstützung bei Datenübernahmen aus Altsystemen sowie der Aufbau von Stammdaten in neuen Systemen. Der Besteller verpflichtet sich, seine Mitarbeiter zur Mitarbeit gegenüber SSB zu verpflichten.

5.) Alle Preise der SSB verstehen sich ab Lager Herborn zuzüglich der bei Auftrag geltenden Umsatzsteuer. Der Versand von Produkten erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Bestellers. Dies gilt auch für Rücksendungen. Verzögert sich die Lieferung auf Veranlassung des Bestellers, wird die Ware auf Gefahr und Kosten des Bestellers bei der SSB verwahrt.

6.) Die von SSB angegebene Lieferzeit setzt die vorzeitige Klärung aller technischer Fragen voraus. Die Einhaltung von Lieferverpflichtungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten des Bestellers voraus. Teillieferungen sind zulässig. Kommt der Besteller trotz Mahnung seiner Zahlungspflicht nicht nach, wird er erkennbar zahlungsunfähig oder droht aus anderen Gründen eine Nichterfüllung des Vertrages, so ist SSB zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Die Einhaltung vereinbarter Liefer- und Leistungstermine setzt zudem voraus, dass Zahlungen oder sonstige Verpflichtungen des Bestellers rechtzeitig vorliegen bzw. erfüllt werden. Geschieht dies nicht, so wird die Frist angemessen verlängert. Bei Nichteinhaltung der Frist aus anderen Gründen ist der Besteller berechtigt, schriftlich eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsdrohung zu setzen und nach deren fruchtlosen Ablauf vom Auftrag hinsichtlich der in Verzug befindlichen Lieferung und Leistung zurücktreten. Schadensersatzansprüche wegen Verzugs oder Unmöglichkeit, auch solche, die bis zum Rücktritt vom Vertrag entstanden sind, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit die SSB vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Die SSB ist zur vorzeitigen Lieferung berechtigt und kann vom Vertrag zurücktreten, wenn ein Vorlieferant nicht richtig oder rechtzeitig liefert.

7.) Das Recht zur Nutzung von Software beinhaltet den Anspruch auf Lieferung der Software und dazugehöriger Dokumentation. Soweit eine Einführungsunterstützung oder Schulung vom Besteller gewünscht wird, so sind diese besonders zu vereinbaren. Andere Leistungen, insbesondere Beratungsleistungen werden gesondert vereinbart. Der Besteller ist verpflichtet, etwaige lizenz- und urheberrechtliche Bedingungen der Hersteller und Lieferanten einzuhalten.

8.) Der Besteller zahlt für das in diesen Bedingungen eingeräumte Nutzungsrecht der Software die vereinbarte Nutzungsgebühr. Diese Nutzungsgebühr beinhaltet alle im Hinblick auf die Nutzungserteilung angefallenen Gebühren. Zahlungen werden bei Lieferung, spätestens zum Rechnungsdatum fällig. Nach Ablauf von 30 Tagen nach Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung gerät der Besteller in Verzug, wenn er die fälligen Zahlungen nicht begleicht. SSB kann den Verzug auch bereits vor Zusendung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung herbeiführen. Vorbehaltlich des Widerrufs der Kreditbewilligung sind Rechnungen innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzüge zahlbar. Unbeschadet dessen ist die SSB jederzeit berechtigt, ohne Angabe von Gründen eine Lieferung von einer Zug-um-Zug Zahlung abhängig zu machen. Wechsel werden nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung und zahlungshalber angenommen. Die SSB ist berechtigt die entstandenen Kosten zu berechnen. Dies gilt auch für die Weitergabe oder Prolongation von Wechseln. Diese Kosten sind sofort fällig. Für rechtzeitige Vorlegung, Benachrichtigung und Zurückleitung eines Wechsels bei Nichteinlösung übernimmt die SSB keine Haftung. Der Besteller ist nicht berechtigt, gegen die Zahlungsansprüche der SSB aufzurechnen, es sei denn, seine Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Gerät der Besteller mit einer Zahlung in Verzug, dann ist die SSB berechtigt, unbeschadet anderer Rechte sämtliche Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen. Bis alle im Zeitpunkt der Lieferung der Ware bestehenden Forderungen vollständig bezahlt sind, ruhen alle Nutzungsrechte des Bestellers, es sei denn, dass die SSB einer vorzeitigen Nutzung zustimmt. Zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Software ist der Besteller nicht berechtigt.

9.) Die SSB gewährt dem Besteller das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht zur Nutzung der gelieferten Software. Der Nutzungsumfang wird wie folgt vereinbart: Die Software darf nur oder im Zusammenhang mit nur jeweils einer Maschine (Computer, Hardware) benutzt werden. Eine Veränderung oder Bearbeitung des Software - Programms ist nicht zulässig. Kopien der Software dürfen nur zu Zwecken der Datensicherung vorgenommen werden und dürfen ebenfalls nicht an Dritte weitergegeben werden. Auch Kopien dürfen nur auf der einen Maschine genutzt werden. Eine weitergehende Nutzung ist unzulässig.

10.) Der Besteller ist darauf hingewiesen worden, dass die SSB Urheberrechte bzw. sonstige Schutzrechte an den zu liefernden Programmen besitzt. Die Nutzung ist dem Besteller nur unter den vorstehenden Voraussetzungen gestattet. Es ist dem Besteller untersagt, Unterlizenzen zu erteilen und das Programm als Ganzes oder teilweise oder die dazugehörige Dokumentation Dritten zur Verfügung zu stellen oder sonst wie zugänglich zu machen. Der Besteller verpflichtet sich, alle angemessenen Maßnahmen zu treffen, um sicherzustellen, dass das Programm vertraulich behandelt wird.

11.) Der Besteller ist darauf hingewiesen worden, dass es nicht möglich ist, Fehler in Software-Programmen vollständig auszuschließen. Gegenstand der Gewährleistung der SSB ist jedoch ein Programm, das in seinen wesentlichen Funktionen gemäß der Programmbeschreibung brauchbar ist. Die SSB übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Programme den Anforderungen des Bestellers genügen. Wenn die Programme nicht funktionieren und es der SSB nicht gelingt, die Funktionsfähigkeit in angemessener Zeit wieder herzustellen, ist der Besteller berechtigt, die Programme an die SSB zurückzugeben. Die SSB erstattet in diesem Falle die Nutzungsgebühr, vorausgesetzt dass - der Besteller die SSB im Falle offener Mängel 10 Tage nach Lieferung bzw. Leistung und im Falle versteckter Mängel 10 Tage nach Entdeckung innerhalb der Gewährleistungsfrist unter Beschreibung des Mangels benachrichtigt, - die beanstandeten Mängel nicht durch unsachgemäße Installation oder Gebrauch, Änderung, unvorschriftsmäßige Tests, Fahrlässigkeit oder Unfall verursacht wurden. Eine darüber hinausgehende Gewährleistung übernimmt die SSB nicht. Die SSB haftet nicht für entgangenen Gewinn, nicht eingetretene Einsparungen. Schäden aus Ansprüchen Dritter und sonstige mittelbare Schäden und Folgeschäden. Die SSB haftet ferner nicht für die Folgen von Datenverlusten. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden, die durch die Mitarbeiter der SSB vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Jede eventuelle Haftung der SSB ist auf einen Betrag von EUR 2500,-- begrenzt. Die Gewährleistungsfrist beträgt neunzig Tage und beginnt mit der Auslieferung des Programms an den Besteller. Alle Gewährleistungsansprüche gegen die SSB entfallen, wenn der Besteller die Software in irgendeiner Weise verändert oder nicht den Benutzerhinweisen entsprechend verwendet.

12.) Erfüllungsort ist Herborn. Bei beiderseitigen kaufmännischen Geschäften ist der Gerichtsstand Herborn.

13.) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen oder der Teil einer Bestimmung unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen bzw. der übrige Teil der Bestimmung wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung bzw. des Teil der unwirksamen Bestimmung wird die SSB mit dem Besteller eine wirksame Bestimmung vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen Bestimmung bzw. des unwirksamen Teils einer Bestimmung möglichst nahe kommt.

14.) Alle vorherigen AGB verlieren hiermit Ihre Gültigkeit.